Wartezeit – Zahnzusatzversicherung ohne Leistung

Wartezeit : In den Versicherungsbedingungen bei Zahnzusatzversicherungen sind in der Regel Wartezeiten vereinbart. In seltenen Fällen gibt es auch Versicherer die auf die Wartezeit verzichten, diese haben aber dann meistens strenger geregelte Leistungsbeschränkungen in ihren Versicherungsbedingungen vereinbart.

Wartezeit bedeutet nichts anderes als : Es wird zwar schon Prämie für einen Versicherungsschutz bezahlt wird, also der Vertrag hat bereits begonnen zu laufen, aber der Versicherer muß keine Leistungen in diesem Wartezeit-Zeitraum erbringen.

Es gibt die “normale” Wartezeit für z.B. Prophylaxe (also z.B. professionelle Zahnreinigung) und Zahnbehandlung, welche je nach Versicherer und Tarif im Bereich zwischen “keine Wartezeit”,
“3 Monate”, “6 Monate” und “8 Monate” liegt.

Dann gibt es in der Zahnzusatzversicherung noch die besondere Wartezeit für z.B. Zahnersatz und Kieferorthopädie, welche je nach Versicherer und Tarif grundsätzlich nie niedriger als die “normale” Wartezeit ist und in der Regel bei “6 Monaten” bzw. “8 Monaten” liegt.